Windenergie
Windenergieanlagen "mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt" bedürfen einer Grundlage im kantonalen Richtplan.
Grosswindanlagen (> 30 m)
Bei Grosswindanlagen (Windparks und Einzelanlagen) ist die Richtplanpflicht generell zu bejahen.
Kleinwindanlagen (< 30 m)
Kleinwindanlagen sind dagegen nicht richtplanpflichtig.
Beispiel
Das Bundesgericht hat in diesem Urteil entschieden, dass der auf dem Schwyberg geplante Windpark eine Grundlage im kantonalen Richtplan voraussetzt.
Der Windpark erfüllt folgende Kriterien der Richtplanpflicht:
Gesetzesartikel